Fragen und Antworten
Häufige Fragen zur Abrechnung unserer Pflege- und Unterstützungsleistungen
Wer übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung)?
Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei chronischen Erkrankungen. Mit dieser Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.
- Den Großteil der Kosten übernimmt die Krankenkasse.
- Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten:
- 10 % der Kosten pro Tag
- höchstens 10 € pro Kalendertag
- maximal 28 Tage pro Jahr
Gut zu wissen: Es gibt eine sogenannte Belastungsgrenze. Diese liegt bei 1 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens(bei chronisch Kranken: 2 %). Sobald Sie diesen Betrag erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, wenn Sie sich unsicher sind oder Hilfe beim Antrag benötigen.
Was zählt zur Grundpflege – und wird das übernommen?
Zur Grundpflege gehören u. a. Körperpflege, Hilfe beim An-, Um- und Ausziehen, Lagern und Ernährung.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse diese Leistungen über die sogenannten Pflegesachleistungen (SGB XI). Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ausnahme: In bestimmten Fällen (z. B. zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts) kann die Krankenkasse die Grundpflege zeitlich befristet übernehmen – nach ärztlicher Verordnung im Rahmen der sogenannten häuslichen Krankenpflege (§37 SGB V).
Wie kann ich eine Haushaltshilfe oder Alltagshilfe finanzieren?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag.
Aktueller Betrag (2025): 131 € pro Monat
Dieser Betrag kann für Leistungen wie z. B. genutzt werden:
Reinigung der Wohnung
Wäschepflege
Einkäufe
Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
Hilfe im Alltag bei Demenz oder zur Entlastung von Angehörigen
Gilt das auch für Kinderbetreuung oder Begleitung außerhalb der Wohnung?
Ja – wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Kinder oder bei Alltagswegen benötigen, können diese Leistungen über den Entlastungsbetrag oder bei entsprechender Verordnung durch den Arzt ggf. auch über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Kann ich Leistungen auch ohne Pflegegrad oder Verordnung nutzen?
Natürlich. Sie können alle unsere Leistungen auch privat buchen – z. B. bei vorübergehender Belastung, nach einer Operation oder zur Entlastung im Alltag.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Ich bin unsicher, was mir zusteht – wer hilft mir weiter?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um:
Pflegegrad und Antragstellung
ärztliche Verordnungen
Leistungen der Pflege- und Krankenkassen
Möglichkeiten der privaten Zuzahlung