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AKZ Hauskrankenpflege

Fragen und Antworten

Illustration Pfleger Team

Häufige Fragen zur Abrechnung unserer Pflege- und Unterstützungsleistungen

Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei chronischen Erkrankungen. Mit dieser Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

  • Den Großteil der Kosten übernimmt die Krankenkasse.
  • Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten:
  • 10 % der Kosten pro Tag
  • höchstens 10 € pro Kalendertag
  • maximal 28 Tage pro Jahr

Gut zu wissen: Es gibt eine sogenannte Belastungsgrenze. Diese liegt bei 1 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens(bei chronisch Kranken: 2 %). Sobald Sie diesen Betrag erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, wenn Sie sich unsicher sind oder Hilfe beim Antrag benötigen.

Zur Grundpflege gehören u. a. Körperpflege, Hilfe beim An-, Um- und Ausziehen, Lagern und Ernährung.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse diese Leistungen über die sogenannten Pflegesachleistungen (SGB XI). Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ausnahme: In bestimmten Fällen (z. B. zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts) kann die Krankenkasse die Grundpflege zeitlich befristet übernehmen – nach ärztlicher Verordnung im Rahmen der sogenannten häuslichen Krankenpflege (§37 SGB V).

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag.

Aktueller Betrag (2025): 131 € pro Monat
Dieser Betrag kann für Leistungen wie z. B. genutzt werden:

  • Reinigung der Wohnung

  • Wäschepflege

  • Einkäufe

  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen

  • Hilfe im Alltag bei Demenz oder zur Entlastung von Angehörigen

Ja – wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Kinder oder bei Alltagswegen benötigen, können diese Leistungen über den Entlastungsbetrag oder bei entsprechender Verordnung durch den Arzt ggf. auch über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Natürlich. Sie können alle unsere Leistungen auch privat buchen – z. B. bei vorübergehender Belastung, nach einer Operation oder zur Entlastung im Alltag.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um:

  • Pflegegrad und Antragstellung

  • ärztliche Verordnungen

  • Leistungen der Pflege- und Krankenkassen

  • Möglichkeiten der privaten Zuzahlung

📞 Lassen Sie sich persönlich beraten

Sie sind unsicher, welche Leistungen für Sie infrage kommen – oder möchten direkt Unterstützung anfragen? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! 👉 Rufen Sie uns an unter 0221 / 700 4 700 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir sind für Sie da.

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